Entrümpelung und Räumung
Wir schaffen Ihnen den Platz, den Sie benötigen und befreien Sie von unnötigem Unrat, Müll, Sperrmüll und sonstigem "Gerümpel". Wir räumen für Sie Wohnungen, Keller und Dachböden. Sie verfügen über einen Räumungstitel oder die betreffende Mietpartei ist verstorben und die Wohnung ist zu räumen, da die Erben sich für "unzuständig" erklären, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir räumen unter Wahrung aller gesetzlichen Vorschriften in enger Abstimmung mit Ihnen die betreffende. Gegebenenfalls verwerten wir auch für Sie den Inhalt der Wohnung auf handelsüblichen Internetplattformen oder kaufen diesen gegebenenfalls auch selber an und verrechnen die Räumungskosten mit den zu erzielenden Erlösen oder zahlen Ihnen ein etwaiges Guthaben aus. Eine Auftragsabwicklung setzt in diesen Fällen zwingend eine Besichtigung der jeweiligen Wohnung voraus. Darüber hinaus sind die Eigentumsverhältnisse an dem Räumungsgut zuvor zwingend zu klären. Ein etwaiges bestehendes Vermieterpfandrecht ist dem Grunde und der Höhe nach hinreichend schriftlich zu dokumentieren.